Wissenswertes
Kein Zugang für Rollstuhlfahrer
Kinder werden NICHT akzeptiert
Altersbeschränkung für Privatzimmer : mind. 18 Jahre
Altersbeschränkung für Schlafsäle: mind. 18 Jahre
Regeln zum Rauchverbot : Alle Zimmer und die öffentlichen Bereiche sind Nichtraucherbereiche
Haustiere sind NICHT erlaubt
AGB's
Die Unterkunft akzeptiert vor Ort folgende Kreditkarten
: Visa, Mastercard, Visa Electron, JCB, Aura, Diners, Debit Cards.
Steuern nicht im Preis enthalten: 19% IVA Taxes only for Colombians.
Im Falle von Stornierungen die weniger als 2 Tage vor dem voraussichtlichem Ankunftsdatum storniert werden, berechnet das Hostel 15% des Restbetrags .
Im Falle eines Nichterscheinens (No-Show) wird das Hostel 10% des RESTBETRAGS von der Kreditkarte des Kunden abbuchen .
'Wenn Sie nach 12:00 Uhr auschecken, wird eine zusätzliche Gebühr für den späten Check-out erhoben. Diese Gebühr beträgt $20.000 COP.
Wenn Sie den Aufenthalt im Hostel verlängern möchten, müssen Sie dies an der Rezeption vor 12:00 Uhr am Abreisetag mitteilen. Dies unterliegt stets der Verfügbarkeit von Zimmern und Betten.
Verlässt der Gast das Hostel vor dem Check-out-Datum oder wird er wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Vertrags gebeten, das Hostel zu verlassen, erfolgt keine Rückerstattung der verbleibenden Übernachtungskosten.
Der Gast muss den Gesamtbetrag der Reservierung zum Zeitpunkt des Check-in bezahlen. Alle Gäste haben das Recht, eine Rechnung zu erhalten.
Jede Person, die im Hostel übernachten möchte, muss sich gemäß den Bestimmungen der kolumbianischen nationalen Behörden anmelden. Daher ist es obligatorisch, das Anmeldeformular auszufüllen und alle angeforderten Informationen anzugeben.
Nicht-kolumbianische Gäste müssen einen gültigen Reisepass des Herkunftslandes mit dem entsprechenden Stempel des kolumbianischen Migrationsbüros vorlegen. Wir scannen den Reisepass zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption des Hostels.
Wir wenden den Verhaltenskodex des Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus an, um Minderjährige vor jeglicher Ausbeutung und sexueller Gewalt durch inländische oder ausländische Touristen gemäß dem Gesetz 679 von 2001 zu schützen. Wir sind dazu verpflichtet, jegliche Verstöße gegen dieses Gesetz dem Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus zu melden.'