AGB's
Die Unterkunft akzeptiert vor Ort folgende Kreditkarten
: Visa, Mastercard, Visa Electron, Debit Cards.
Das Hotel behält sich das Recht vor, bereits vor der voraussichtlichen Ankunft eine Vorautorisierung der Kreditkarte vorzunehmen.
Steuern nicht im Preis enthalten: Tourismusabgabe 1.90 CHF pro Nacht und Person.
Sonstige Aufwendungen: No.
Im Falle von Stornierungen die weniger als 7 Tage vor dem voraussichtlichem Ankunftsdatum getätigt werden, berechnet das Hostel 1 Nacht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aktivhostels HängeMatt GmbH
I. Geltungsbereich
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hostelbetten, sowie bezüglich allen für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.
Das Aktivhostel HängeMatt GmbH, Alte Strasse 23, 8766 Matt, Schweiz (nachfolgend „Hostel“ genannt) vermietet dem Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Hostelbett mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Hostelbett“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Reservierung eines Hostelbetts bzw. bei Onlinebuchung mit der Bestätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ sendet der Gast dem Hostel den Antrag auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von Hostel eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder Fax, telefonisch oder vor Ort persönlich, je nach Reservierungsvariante (online/per E-Mail, telefonisch bzw. vor Ort). Der Beherbergungsvertrag zwischen Hostel und dem Gast kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
2. Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für eine andere namentlich genannte Person bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
3. Angebote von Hostel zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind unverbindlich. Hostel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast ablehnen.
4. Der Gast hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hostelbetts der von ihm gebuchten Zimmerkategorie. Er hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hostelbetts oder auf eine bestimmte Lage des Hostelbetts beziehungsweise auf die Platzierung eines Betts neben dem von mitreisenden Gästen.
III. Stornierung oder Änderungen durch den Gast
1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint.
2. Der Gast kann Reservierungen bis 14 Tage vor der Anreise kostenfrei stornieren. Ab dem 13. Tag vor Anreise werden Anullierungskosten in der Höhe von 50% und am Anreisetag von 100% des gesamten Arrangementpreises fällig.
3. Reist ein Gast bei einer mehrtägigen Reservierung nicht an, verliert der Gast den Anspruch auf die von ihm gebuchten Leistungen, unabhängig von der erhobenen Stornierungsgebühr.
4. Nimmt der Gast nach seiner Anreise Änderungen an dem Beherbergungsvertrag vor, z.B. Verkürzung der gebuchten Aufenthaltsdauer, werden dem Gast die stornierten Übernachtungen mit 50 % Stornierungsgebühr in Rechnung gestellt.
5. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von Hostel höher sind.
6. Für Gruppenreisen (Gruppen ab 8 Personen) gelten die in Ziffer IX enthaltenen Sonderbedingungen.
IV. Rücktritt und Kündigung durch das Hostel
1. Das Hostel kann den Beherbergungsvertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast fortgesetzt gegen die Hausordnung verstößt, den Hausfrieden, andere Gäste, die Hausleitung oder sonstige Dritte nachhaltig stört oder die Sicherheit des Hostel gefährdet. Außerdem bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung beziehungsweise unsachgemäßem Gebrauch des Inventars und der Anlagen oder Einrichtungen des Hostel einschließlich dessen Außengelände, bei Verstoß gegen das Rauchverbot oder wenn er sich in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Darüber hinaus ist eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Gastes so schwerwiegend ist, dass, insbesondere im Interesse der anderen Gäste und der Sicherheit (insoweit insbesondere auch bei der Begehung von Straftaten) die sofortige Kündigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes gerechtfertigt ist.
2. Das Hostel kann den Vertrag vor Belegungsbeginn kündigen, wenn objektiv und konkret eine Verhaltensweise des Gastes zu erwarten ist, die nach Ziffer IV.1 eine Kündigung rechtfertigen würde.
3. Das Hostel kann vom Vertrag vor Belegungsbeginn zurücktreten bzw. den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn vom Gast falsche oder irreführende Angaben zu seiner Person, zum Anlass und Zweck der Buchung oder zu sonstigen vertragswesentlichen Umständen gemacht wurden, wenn das Hostel bei Kenntnis der wahren Umstände aus sachlichen Gründen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt gewesen wäre, die Buchung abzulehnen.
4. Kündigt das Hostel oder tritt zurück, so behält es den Anspruch auf den gesamten Mietpreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
5. Das Hostel kann den Beherbergungsvertrag auch dann kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages und der Aufenthalt des Gastes aus objektiven, vom Hostel nicht zu vertretenden Gründen, vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Objektive, nicht von Hostel zu vertretende Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen, Elementarschäden, Sperrungen oder Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien oder sonstige Gründe höherer Gewalt. Das Hostel ist verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Vom Gast bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich an diesen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
6. Das Hostel ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast gemäß Ziffer IX (Gruppenreservierung) den schriftlichen Beherbergungsvertrag nicht termingerecht mit seiner Unterschrift versehen zurückschickt oder die laut Beherbergungsvertrag von ihm geschuldete Vorauszahlung nicht rechtzeitig beziehungsweise nicht vollständig leistet.
V. An- und Abreise
1. Das Hostel stellt dem Gast das Hostelbett in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 17 bis 21 Uhr zur Verfügung.
2. Der Gast hat sein Hostelbett und das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben. Danach kann das Hostel dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hostel kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
VI. Nutzungsbedingungen
1. Zur Nutzung des Hostelbetts und -zimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder älter als 12 Jahre zählen wie Erwachsene. Für Kleinkinder bis 2 Jahre können auf Anfrage kostenpflichtig zusätzliche Babybetten zur Verfügung gestellt werden. Für Familien können auf Anfrage kostenpflichtig zusätzliche Beistellbetten zur Verfügung gestellt werden.
2. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt.
3. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hostel die dort aushängende Hausordnung zu beachten.
4. Im gesamten Hostel gilt Rauchverbot. Der Gast haftet für entstandene Schäden bei Zuwiderhandlung, wie beispielsweise eine erforderliche Reinigung des Zimmers, die Kosten, die durch Nichtvermietbarkeit des Zimmers entstehen oder die Kosten des Feuerwehreinsatzes. Dies ist lediglich eine beispielshafte Aufzählung.
VII. Übernachtungspreise und Preisgestaltung
1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hostelbetts und inkludierter Benutzungsrechte (Aufenthaltsraum, WCs, Duschen) durch das Hostel innerhalb der in Ziffer V. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast - ein voller Übernachtungspreis berechnet.
2. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von Hostel, beziehungsweise die vereinbarten Preise. Sie können jederzeit geändert werden.
3. Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen, wie zum Beispiel die Nutzung der Selbstversorgerküche, sowie alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind, sind spätestens bei Abreise des Gastes vom Hostel zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung.
2. Das Hostel ist berechtigt, vom Gast bereits bei Reservierung eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe von 50% des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags zu verlangen.
3. Das Hostel akzeptiert Bargeld in Schweizer Franken, Überweisungen, EC- und Maestro- Karten sowie die Kreditkarten Visa und Mastercard.
4. Voraussetzung für die Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten durch den Gast ist, dass die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Gruppenreisen
1. Als „Reisegruppe“ wird eine Gruppe von mindestens 8 vollzahlenden Gästen, für die eine gemeinsame Reservierung besteht, bezeichnet. Ergänzend beziehungsweise abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten für eine Reisegruppe folgende Regelungen.
2. Bei der Reservierung ist für die Reisegruppe gegenüber Hostel ein Ansprechpartner als Gesamtverantwortlicher zu benennen.
3. Der Gesamtverantwortliche erhält bei Reservierungen vom Hostel einen schriftlichen Beherbergungsvertrag. Darin enthalten sind die wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung sowie Terminangaben zur Zurücksendung des unterschriebenen Vertrages, der zu leistenden Vorauszahlung, außerdem zum Check-in und sonstigen Zahlungsbedingungen.
4. Der Vorauszahlungsbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung auf das Bankkonto des Hostel zu zahlen. Diese ist in der Reservierungsbestätigung angegeben oder wird dem Gesamtverantwortlichen vom Hostel nach Abschluss der Reservierung mitgeteilt. Gebühren für Auslandsüberweisungen sind spätestens bei Ankunft im Hostel in voller Höhe auszugleichen.
5. Die Übernachtungskosten der Reisegruppe sind im Voraus, spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag, oder, falls die Reservierung später als 28 Tage vor dem Anreisetag erfolgt, zu dem im Beherbergungsvertrag genannten Termin sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Wenn die Reisegruppe bzw. der jeweilige Gast die Übernachtungskosten bei Fälligkeit nicht zahlt, ist Hostel berechtigt, das für die Reisegruppe bzw. den jeweiligen Gast reservierte Hostelbett (ohne vorherige Information an den Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber Hostel herleiten kann.
6. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren. Die Stornierung des Beherbergungsvertrages muss in schriftlicher Form erfolgen. Spätere Stornierungen sind nur mit Zustimmung von Hostel gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50 % aller vereinbarten Leistungen möglich.
7. Bis 28 Tage vor dem Anreisetag ist auch eine Reduzierung oder Änderung der gebuchten Zimmeranzahl oder der Aufenthaltsdauer kostenfrei möglich. Sie muss in schriftlicher Form erfolgen. Spätere Reduzierungen beziehungsweise Änderungen der gebuchten Zimmeranzahl und der Aufenthaltsdauer beziehungsweise die Mitteilung eines Nichtanreisens der Reisegruppe müssen ebenfalls in schriftlicher Form erfolgen und werden mit einer Stornogebühr in Höhe von 50 % aller vereinbarten Leistungen berechnet, es sei denn, dass dem Hostel kein beziehungsweise nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Das Hostel stellt der Reisegruppe ihre Hotelzimmer am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 17 Uhr, zur Verfügung.
9. Die Reisegruppe erhält vom Hostel eine Gesamtrechnung für alle Reiseteilnehmer, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben wird. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei der Abreise zur Zahlung fällig.
X. Haftung des Hostels
1. Das Hostel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hostel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostel beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Aktivhostels HängeMatt GmbH beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der jeweilige Vertragspartner vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Aktivhostels HängeMatt GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit dies in dieser Ziffer X nicht anderweitig geregelt ist, ausgeschlossen.
2. Beim Auftreten von Mängeln oder Störungen in den Leistungen des Hostel, ist das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Eine Haftung durch das Hostel für eingebrachte Wertgegenstände, Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten in das Hostel wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Das dem Gast zur Verfügungstellen eines Stellplatzes auf dem Parkplatz gegen Entgelt begründet keinen Verwahrungsvertrag. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nur nach Maßgabe von Ziffer X.1. Gleiches gilt für das Unterstellen von Fahrrädern auf dem Grundstück bzw. im Gebäude des Hostel.
5. Das Hostel haftet nicht für Leistungsstörungen, die während des Aufenthaltes für den Gast erkennbar als Fremdleistungen vermittelt werden wie zum Beispiel Museumsbesuche oder Verkehrsticket.
XI. Diebstahl und Beschädigungen
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen so wie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hostelzimmer hat der Gast das Hostelpersonal unverzüglich zu informieren und alles Zumutbare zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls beziehungsweise der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.
XII. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
XV. Allgemeine Bestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Änderungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
3. Diese AGB unterstehen dem schweizerischem Recht.
4. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorliegen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.